Von einem beherrschenden Gesellschafter spricht man, wenn ein Gesellschafter Geschäftsführer mehr als 50% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung auf sich vereint.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
Es gibt zwei unterschiedliche Werte: Einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung, einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze muss nicht mit der Versicherungspflichtgrenze übereinstimmen. So liegt in Deutschland seit 2003 die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.
In der österreichischen Sozialversicherung hat die Höchstbeitragsgrundlage eine entsprechende Funktion.
Quelle: Wikipedia, 14.01.2018
Betriebsrentengesetz
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland.
Arbeits- und steuerrechtliche Themenschwerpunkte sind die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (Anspruch auf Entgeltumwandlung), die gesetzliche Unverfallbarkeit dem Grunde und der Höhe nach, die Möglichkeit der Abfindung und die Übertragung, der Insolvenzschutz und die Anpassung von laufenden Leistungen (Anpassungsprüfpflicht).
Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst im Jahre 1972, als das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrechtzuerhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz.
Der Gesetzgeber hat im Juli 2017 eine umfassende Reform des Betriebsrentengesetzes beschlossen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft und soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem unter Geringverdienern fördern.
Quelle: Wikipedia, 14.01.2018
Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat.
Entgeltumwandlungsvereinbarung
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ändert oder ergänzt den Arbeitsvertrag.
Hinterbliebenenversorgung
Bei der Hinterbliebenenversorgung handelt es sich um die Versorgung von Ehepartnern und Kindern.