Blauäugige Makler führen Arbeitgeber hinters Licht – solche Blüten treibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz! Eine Zusammenfassung von Urte Pieconka.
Es war über kurz oder lang abzusehen, dass sich jeder Versicherungsverkäufer auf Arbeitnehmerkunden stürzen würde, sobald die 15 Prozent Zuschuss-Pflicht des Arbeitgebers in Folge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft ist. Aber Vorsicht!
Eine Falle für Unternehmer!
Aktuell schüren Privatkundenberater bei Mitarbeitern den Hunger auf „bessere Konditionen“. Es wird dreist bei Arbeitgebern angerufen – die Begründung: „Arbeitgeber müssen jetzt ja zahlen!“. Es wird postuliert, der Arbeitgeber solle 60,00 Euro für seine Mitarbeiter zusätzlich investieren – die Mitarbeiter seien es ja wert – alle würden das jetzt so machen und die 15 Prozent seien sowieso zu wenig.
Nur die halbe Wahrheit…
Dabei wird dann gerne vergessen, dass bei Mitarbeitern, die im Durchschnitt unter 2200,00€ Brutto verdienen, der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Förderung nach Paragraph 100 EStG hätte – er also maximal 144,00€ zusätzlichen Zuschuss vom Fiskus erwarten darf, wenn er selbst eine arbeigeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge anbietet möchte oder bereits anbietet. Pro Jahr. Pro Mitarbeiter.
Falls er bereits eine arbeigeberfinanzierte Altersvorsorge anbietet, müssten neue Verträge ungezillmert gestalten. Das würde aber wiederum bedeuten, dass die Abschlussprovision für den Berater entfällt. Und das ist für den Berater ein guter Grund, diese Information nebenbei außen vor zu lassen.
Nicht jeder ist Experte für betriebliche Altersvorsorge!
Ich möchte Sie heute ausdrücklich vor Neppern Schleppern und Privatkundenberatern warnen, die von jetzt auf gleich denken, sie wären Experten für betriebliche Altersvorsorge. Es hat seinen Grund, dass die fundierte Ausbildung von Fachberatern und Fachberaterinnen umfangreich und langfristig ist – nur so kann der Berater Fallstricke erkennen und optimale Konzepte auf die Beine stellen – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch eine korrekte und neutrale Beratung des Unternehmers ist nur mit tiefreichendem Fachwissen möglich. Meiner Meinung nach ist ein Erstgespräch mit dem Unternehmer, um dessen Ziele in der Mitarbeiterpolitik zu verstehen, unerlässlich. Nur so kann der Berater daraus ein Konzept zu erarbeiten, dass diese Ziele auch für alle Seiten optimal umsetzt. Einen Einblick dazu finden Sie in unserem bAV-Kurz-Check.
Sie sind der Chef!
Mein Tipp: Behalten Sie die Zügel in der Hand, bleiben Sie Chef bzw. Chefin und lassen Sie sich nicht von der momentanen Goldgräberstimmung der Privatkundenberater ablenken. Auch Kompositberater, also solche, die zum Beispiel Firmenflotten versichern, sollten Sie auf Herz und Nieren auf Ihre Beratungskompetenz im Bereich der bAV prüfen. Oder sie lassen sich von echten Experten bzw. Expertinnen der betrieblichen Altersvorsorge beraten.
Entscheiden Sie, welche Versicherer Ihre Versorgungsträger sein sollen, behalten Sie bewusst Ihre Verpflichtung nach Paragraph 1.1.3 Betriebsrentengesetz als Rückdecker im Blick.
Und ganz wichtig: Vermeiden Sie den Wildwuchs verschiedener Versicherer und Durchführungswege in Ihrem Unternehmen. Wählen Sie stattdessen ein einheitliches Versorgungssystem unter Berücksichtigung des Gleichbehandungsgrundsatzes für alle Mitarbeiter.
Das schafft für Sie als Arbeitgeber Sicherheit und Vereinfachung in der Verwaltung und Ihren Mitarbeitern Klarheit und kompetente Beratung.
Die nächsten Schritte
Schieben Sie solche wichtigen Entscheidungen und Überlegungen nicht auf! Packen Sie es an. Testen Sie den Experten bzw. die Expertin Ihrer Wahl in einem Erstgespräch.
Auf lange Zeit sparen Sie Nerven und viel Geld, wenn sie jetzt agieren statt zu reagieren.