05.09.2018
3 Besonderheiten der Unterstützungskasse, von bAV-Experte Lorenz Scherer
Mit diesen Besonderheiten müssen Sie bei der Unterstützungskasse rechnen! (Bild: pixabay.com)

3 Besonderheiten der Unterstützungskasse

In wenigen Worten möchte ich Sie heute darüber informieren, mit welchen Besonderheiten Sie bei der Unterstützungskasse rechnen müssen.

[1] Was der Arbeitgeber wissen muss

Damit im Fall der Fälle eine Absicherung vorhanden ist, gibt es für den Pension-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) eine Beitragspflicht, wodurch für den Arbeitgeber Kosten entstehen.

Diese Kosten müssen für die Rentenauszahlung einkalkuliert werden, sofern der Arbeitgeber die Rentenauszahlung nicht selbst abwickeln möchte.

[2] Die gesetzliche Insolvenzsicherung über den PSVaG

Bei einer Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht entstehen keine Kosten für den PSVaG.

Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg, bei dem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich Beiträge für die Insolvenzsicherung an den PSVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zu zahlen sind.

[3] Auszahlungen der Leistungen

Bei der Direktversicherung erhält der Versorgungsberechtigte direkt die Renten- oder Kapitalauszahlung.

Bei Leistungen aus der Unterstützungskasse handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Lohnsteuer und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Diese Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Leistungsauszahlung einer Unterstützungskassenzusage werden von der jeweiligen Unterstützungskasse gegen Honorar geleistet.

Sollten Sie noch mehr Informationen zum Thema Unterstützungskasse suchen, informieren Sie sich per Video!

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