Die Versorgungsordnung heißt Versorgungsordnung, weil sie Ordnung in die Versorgung bringt. So weit, so gut, aber…
Was ist eine Versorgungsordnung?
In der Versorgungsordnung sind alle Regeln zur bAV in einem Unternehmen oder in einem Konzern wie zum Beispiel
- Personenkreis / Gruppen
- Art und Höhe der Leistungen
zusammengefasst.
Die Versorgungsordnung ist häufig die Rechtsgrundlage für eine Betriebsvereinbarung. Ursprünglich war die Versorgungsordnung für die arbeitgeberfinanzierten Zusagen konzipiert. Ergänzt wurde sie häufig um Regelungen zur Entgeltumwandlung seit Einführung des § 1 a BetrAVG.
Was ist das Ziel der Versorgungsordnung?
Das Ziel der Versorgungsordnung ist die transparente Darstellung der bAV gegenüber den Arbeitnehmern. In der Versorgungsordnung sind also alle relevanten Informationen klar aufgezeigt.
Wann wird eine Versorgungsordnung benötigt?
Sinnvoll ist eine Versorgungsordnung immer dann, wenn die Regelungen zur bAV komplex sind! Verzichtet werden kann auf eine Versorgungsordnung, wenn es sich um reine Entgeltumwandlungen ohne Arbeitgeberzuschuss handelt.
Was beinhaltet eine Versorgungsordnung?
Eine Versorgungsordnung kann individuell strukturiert sein. Beispielhaft wollen wir folgende Punkte erwähnen:
- Gruppenbildung (z.B. abweichende Regelungen für Führungskräfte bzw. „normale“ Arbeitnehmer oder Unterscheidung zwischen kaufmännischen oder handwerklichen Angestellten)
- Umfang der arbeitgeberfinanzierten Versorgung
- (unterschiedliche) Arbeitgeberzuschüsse, evtl. mit Mindesteigenbeteiligung des Arbeitnehmers
- Umwidmung von vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
- Vorgabe der Zusageart
- Vorgabe des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers
- Möglichkeiten einer späteren Veränderung
Wer darf eine Versorgungsordnung erstellen?
Eine Versorgungsordnung darf nur von zugelassenen Rechtsberatern erstellt werden. Die Erstellung einer Versorgungsordnung durch den Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvermittler auf Basis von § 34d GewO und § 5 Abs. 1 RDG ist umstritten.
Last but not least: Wie komme ich als Unternehmer zu einer Versorgungsordnung?
Sprechen Sie einen Fachberater für betriebliche Versorgungssysteme an. In der Regel verfügt dieser über ein Netzwerk mit Rechts- und Steuerberatern und kann Sie vorab bereits strukturiert zu Ihren Bedürfnissen befragen und Lösungsansätze herausarbeiten.