14.01.2018
Die Unterstützungskasse - Eierlegende Wollmilchsau unter den Durchführungswegen?
Auf was sollten Sie achten? (Bildquelle: pixabay.com)

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse – auch U-Kasse genannt ist unter den Durchführungswegen der bAV für Gesellschafter und Geschäftsführer das geliebte Kind.

Der große Vorteil im Vergleich zur klassischen Direktversicherung ist, dass der Betrag, welcher auf diesem Wege in die Altersversorgung eines GGF (Gesellschafter Geschäftsführer) fließt, an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers anpassbar ist.

Deshalb wird dieser Weg gerne insbesondere für beherrschende Gesellschafter und Geschäftsführer gewählt.

Unterstützungskasse – die eierlegende Wollmichsau?

Unterstützungskasse - die eierlegende Wollmilchsau?

Unterstützungskasse – die eierlegende Wollmilchsau? (Bildquelle: pixabay.com)

Die Unterstützungskasse scheint die „eierlegene Wollmilchsau“ zu sein. Landläufig herrscht die Meinung, hier könnten beliebige Beträge steuersenkend bzw. steuerbegünstigt in die Zukunftssicherung bzw. Altersvorsorge des Unternehmers und seiner Familie gepackt werden. Damit die Unterstützungskasse diese Funktion auch wirklich erfüllen kann, ist jedoch Einiges zu beachten! Sonst kann Ihnen das Finanzamt einen Strich durch Ihre schöne Rechnung machen, der sich gewaschen hat.

5 Punkte auf die Sie achten sollten:

  1. Beträge in die Unterstützungskasse sollten gleichbleibend oder steigend und angemessen sein – denn beliebige oder wechselnde Höhen wären unzulässig.
  2. Der Begünstigte darf keinen direkten Anspruch an die Unterstützungskasse haben.
  3. Dass heutzutage i.d.R. kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen der richtige Partner sind.
  4. Es ist kein versicherungsvetragliches Verfahren anwendbar – und damit keine Portabilität gewährleistet.
  5. Für vorzeitiges Ausscheiden des GGF sollten Regelungen getroffen werden, da sonst unter Umständen eine Unterstützungskasse im Unternehmen bleibt, die „keiner mehr haben will“.

Im Idealfall kommt hier ein guter Berater ins Spiel, welcher in Zusammenarbeit mit Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Unternehmer passend zu Geschäftsverlauf und Zielen der Firma die passende Vorsorge auswählt. Damit wird auch gewährleistet, dass alle aktuellen Passi des Betriebsrentengesetzes, des Sozial- und des Steuergesetzes auch bzgl. der 5 genannten Punkte, korrekt angewendet werden.

Fallstricke im Zusammenhang mit dem Durchführungsweg Unterstützungskasse

Neben den nennenswerten Fallstricken Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Gesellschaftsrecht, zu denen Sie sich in jedem Fall informieren sollten, sollte auch die Gesellschaft, welche die Rückdeckung der Unterstützungskasse übernimmt, sorgfältig ausgewählt werden.

Früher wurden gerne nicht kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen gewählt, um vermeintlich PSV-Beiträge, also Beiträge zum Pensionssicherungsverein, zu sparen. Doch diese sollten Sie heute genau unter die Lupe zu nehmen – insbesondere dahingehend, ob die Leistungen realistisch kalkuliert und erwartungsgemäß eingehalten werden können.

Gegebenenfalls könnte eine Aufstockung mit einer anderen Gesellschaft sinnvoll und notwendig sein. Dann sollte auch die Gesellschaft selbst mit einer Ausschreibung konkret selektiert werden.

Auch sind alte Hinterbliebenenregelungen (Versorgungen für Ehegatten und Kinder im Falle des Ablebens des Begünstigten) der Überprüfung zu unterziehen.

Auch hier hilft der fachkundige Berater für betriebliche Altersversorgung weiter, wenn er zu Unterstützungskassen-Stresstest-Vergleichen (Gesellschaftskennzahlen – und Preis-Leistungsverlgeichen von Unterstützungskassen) Zugang hat oder diese sogar aktuell durchführen lassen kann.

Das gilt für jede Form der betrieblichen Altersvorsorge:

Einige Ansprüche sollte Ihre betriebliche Altersvorsorge immer erfüllen:

  • Anpassung an die Ziele des Unternehmens
  • Prüfung der Gesellschafts-Steuer und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen bevor Sie damit beginnen, Ihre betriebliche Altersvorsorge einzurichten
  • Sorgfältige Auswahl des Versorgungsträgers bzw. der Gesellschaft, bei der Ihr Geld investiert werden soll

Wie sollten Sie starten?

Der erste Schritt ist immer eine Erstanalyse durch den Fachberater in Kooperation mit Steuerberater, ggf. Wirtschaftsprüfer und Fachanwalt. Das ist die Basis für Rechtssicherheit einerseits und für ein strukturiertes Konzept passend zu den Unternehmenszielen andererseits. Scheuen Sie den Aufwand nicht und lassen Sie sich umfassend beraten. Es geht um Entscheidungen, die lange vorhalten werden.

Kostenlose Webinare mit Lorenz Scherer

Werden Sie zum bAV-Experten! mit "So geht bAV"

Mehr erfahren!